Schulordnung der Erich-Fried-Schule

Liebe Schülerinnen und Schüler,
eine Schule ist ein Ort, an dem sich viele junge Menschen treffen, um gemeinsam zu lernen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass wir uns eine Ordnung geben müssen, in der das Zusammenleben in we-sentlichen Dingen bestimmt wird. Diese Schulordnung regelt das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände und erleichtert so das Zusammenleben.
Wir möchten Euch im eigenen Interesse bitten, diese Regeln auch einzuhalten und Euch gegenseitig daran zu erinnern.  

                         
gez.: P. Washausen (Schulleiter)                    Ch. Hauptvogel (stellv. Schulleiter)

 

Grundsätzliches
Wenn alle meine Worte und Taten respektvoll gegenüber allen meinen Mitmenschen sind, verhalte ich mich richtig.

 

Vor Unterrichtsbeginn

  • Bevor ich das Schulgelände betrete, schalte ich alle meine elektronischen Geräte aus. Ich darf mein Handy während der gesamten Schulzeit inklusive der Pausen nicht benutzen. Ausnahmen für Unter-richtszwecke bestimmt allein die Lehrperson. Meine Eltern erreichen mich in dringenden Fällen über das Sekretariat.
  • Ich bin bis spätestens 7.55 Uhr auf dem Schulhof. Die Schule beginnt um 8.00 Uhr.
  • Mein Unterricht beginnt pünktlich um 8.10 Uhr, nachmittags um 13.45 Uhr.
  • Verspätete Schülerinnen und Schüler müssen auf dem Pausenhof bleiben und auf die nächste Stunde warten.

 

Schule und Schulgelände

  • Auf dem Schulhof schiebe ich mein Fahrrad.
  • Ich rauche auf dem gesamten Schulgelände nicht, denn ich bin in der Regel minderjährig, und es ist ein öffentliches Gelände, auf dem es sowieso verboten ist.
  • Ich konsumiere keinen Alkohol oder andere Drogen auf dem Schulgelände, da es gesetzlich verboten ist.
  • Ich schreie nicht lautstark und mache insbesondere in den Gebäuden keinen unnötigen Lärm.
  • Ich beleidige und bedrohe niemanden und wende keine Gewalt an.
  • Ich werfe nicht mit Getränkeflaschen oder anderen Gegenständen.
  • Nach Unterrichtsschluss verlasse ich sofort alle Schulgebäude sowie die Pausenhalle und störe nicht den noch stattfindenden Unterricht bzw. die Gebäudereinigung.
  • Ich darf das Schulgelände in der 10.15 Uhr Pause nicht verlassen, in der Mittagsfreizeit nur mit Genehmigung der Eltern.

 

Unterricht und Klassenräume

  • Ich ziehe meine „Draußenjacke“ aus und hänge sie an einen Garderobenhaken.
  • Ich trage keine Mütze oder Kappe in der Klasse.
  • Im Unterrichtsraum lege ich sofort alle erforderlichen Unterrichtsmaterialien für das jeweilige Fach auf meinen Tisch.
  • Ich gehe zu meinem Platz, wenn die Lehrperson den Unterrichtsraum betritt.
  • Wenn es von der Lehrperson gewünscht wird, stehe ich zur gegenseitigen Begrüßung auf.
  • Ich stehe nur auf, wenn ich die Erlaubnis der Lehrperson dazu habe.
  • Ich esse und trinke nicht während des Unterrichts.
  • Ich kaue während der Unterrichtszeit kein Kaugummi, sondern entsorge es vor Unterrichtsbeginn in einem Abfalleimer.
  • Ich versprühe kein Parfüm oder Deodorant im Klassenraum.
  • Ich spiele während des Unterrichts nicht mit einem mitgebrachten Spielzeug.
  • Die Unterrichtssprache ist Deutsch oder im Fremdsprachenunterricht Englisch bzw. Türkisch.
  • Ich schaukle nicht mit dem Stuhl, auf dem ich sitze, insbesondere nicht in den Räumen des Kubus, da ich dort sowohl den Fußboden als auch die Stühle damit beschädige.
  • Während des Lehrerwechsels bleibe ich in meinem Klassenraum, außer wenn ich den Raum wechseln muss.
  • Bevor ich einen Klassen- oder Fachraum verlasse, schiebe ich meinen Stuhl an den Tisch, am Ende der 4. und am Ende der letzten Unterrichtsstunde stelle ich meinen Stuhl hoch.
  • Ich behandle die von der Schule zur Verfügung gestellten Bücher pfleglich und binde sie zu Beginn des Schuljahres (innerhalb der ersten drei Wochen) ein.

Pausen

  • Ich begebe mich während der großen Pause umgehend auf das Pausengelände. Das Pausengelände unterscheidet sich vom Schulgelände. Einige Bereiche des Schulgeländes stehen mir als Aufenthaltsort während der Pause nicht zur Verfügung. So darf ich mich zum Beispiel hinter der neuen Sporthalle, auf den Treppen der Turnhalle oder im Zugang zum Gitterverschlag des Kubus nicht aufhalten.
  • Während der Pausen darf ich mich nicht in den Gebäuden, nur im Pavillon, Schülercafé sowie in den für den Ganztag vorgesehenen Räumen aufhalten.
  • Notausgänge darf ich nur im Alarmfall benutzen, daher halte ich die Treppen der Notausgänge frei.
  •  Ich darf das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis von Lehrern*innen oder der Schulleitung verlassen. Wenn ich nachmittags Unterricht habe, bleibe ich in der Mittagspause auf dem Schulgelände, es sei denn, ich gehe mit Genehmigung meiner Eltern auf direktem Weg zum Essen nach Hause. Entferne ich mich dennoch eigenmächtig vom Schulgelände, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung bzw. die Haftung für mein Verhalten im Schadensfall tragen in diesen Fällen ausschließlich meine Eltern.
  • Ich spiele Fuß- und Basketball nur auf dem Nord- oder Südhof.
  • Ich darf „Rundlauf mit Ball“ um die Tischtennisplatte in der Pausenhalle spielen.

 

Hygiene/Sauberkeit

  • Ich werfe meine/n Abfälle/Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Ich halte meinen Tisch (auch die Ablage darunter) und den Klassenraum sauber.
  • Ich spucke weder auf dem Schulgelände und schon gar nicht im Schulgebäude, denn es ist äußerst unhygienisch und verbreitet Krankheitskeime.
  • Ich darf weder Chips, Sonnenblumen- oder Kürbiskerne, Nudeln, Eistee, Cola oder Energiedrinks mit-bringen und verzehren. Das ist sowohl aus gesundheitlichen als auch aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Die erhebliche Verschmutzung durch Schalen, Tüten, Dosen oder Resten lockt unnötig Insekten oder Schadnager an.
  • Ich führe meine Ordnungsdienste in der Klasse und auf dem Schulgelände nach Anweisung meiner Lehrer bzw. der Schulleitung aus.
  • Ich halte mich nur kurz zu einem Toilettenbesuch in den Toilettenräumen auf.
  • Ich besuche die Toiletten in aller Regel nur vor dem Unterrichtsbeginn, in der großen Pause und in der Mittagsfreizeit. Während des Unterrichts ist ein Toilettenbesuch nur in begründeten Einzelfällen möglich.

 

Beschädigungen

  • Ich beschädige und bemale keine Wände, Böden, Türen oder Toiletten.
  • Ich bringe keine Gegenstände mit in die Schule, die zur Sachbeschädigung dienen.
  • Ich bringe keine Gegenstände mit zur Schule, die eine Person verletzen könnten wie z. B. Taschenmesser, Laserpointer usw.
  • Ich bringe meine Schulsachen/Bücher in einer Schultasche oder einem Schulrucksack mit zur Schule. Ich weiß, dass Einkaufs- oder Handtaschen sowie Turnbeutel insbesondere die Bücher nicht genügend schonen und keinen Wetterschutz darstellen.
  • Ich schone die Räumlichkeiten und das Inventar der Schule und gehe ordentlich damit um.

 

Allgemeines

  • Ich befolge die Anweisungen von Lehrer/Innen, der Schulsekretärin und des Hausmeisters.
  • Vor Unterrichtsende verlasse ich die Schule nur mit Genehmigung eines Lehrers oder der Schulleitung.
  • Meine Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen mein Fehlen am ersten Versäumnistag der Schule mitteilen. Ich reiche innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nach. Die Schule kann bei Bedarf ein ärztliches Attest verlangen. Versäumte Unterrichtsinhalte hole ich eigenverantwortlich nach.
  • Ich komme in jahreszeitlich angemessener Kleidung, die meinen Körper ausreichend bedeckt, in die Schule. Sportbekleidungen (Jogginghosen) sind in der Schule unangemessen und werden nicht akzeptiert.
  • Ich verzichte auf nationalistische und rassistische Symbole oder Sprüche.
  • Ich bringe keine Plakate und Sticker in der Schule oder auf dem Schulgelände ohne Zustimmung des Schulleiters an.

 

Folgen bei einer Regelverletzung / Maßnahmen

  • Abschreiben der Schulordnung
  • Abschreiben der Hygieneregeln bzw. der Gesundheitsregeln für Raucher
  • Soziale Dienste unter Aufsicht des Hausmeisters oder einer Lehrkraft
  • Beschädigte oder verlorene Bücher müssen ersetzt werden.
  • Schulinventar (Computer, OHP, Sportgeräte, Tische, Stühle, Regale usw.), die mutwillig beschädigt werden, müssen von dir oder deinen Eltern ersetzt werden.
  • Einbehalten des Handys bis Unterrichtsschluss
  • Verstöße gegen das Strafgesetz wie Erpressung, Diebstahl, schwere Körperverletzung, illegale Drogen und unerlaubte Aufnahmen müssen bei der Polizei angezeigt werden.
  • Weitere Maßnahmen sind die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes

 

Verstöße gegen die Schulordnung sind Pflichtverletzungen. Bei häufigen oder schwerwiegenden Verfehlungen können Ordnungsmaßnahmen angewendet werden.

Diese wären:

  1. der schriftliche Verweis
  2. die Überweisung in eine parallele Lerngruppe
  3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht
  4. die Androhung der Entlassung von der Schule
  5. die Entlassung von der Schule
  6. die Androhung des Verweises von allen Schulen des Landes
  7. die Verweisung von allen Schulen des Landes